Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9942
OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11 (https://dejure.org/2011,9942)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.07.2011 - 13 U 16/11 (https://dejure.org/2011,9942)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 13 U 16/11 (https://dejure.org/2011,9942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wegfall von Provisionsansprüchen für die Vermittlung von Mobilfunkverträgen bei Sperrung der SIM-Karten durch den Mobilfunkprovider aufgrund verdächtigen Nutzungsverhaltens; Rechtsnatur von an den Untervertriebspartner gezahlten Prämien i.R.d. Vertriebs sog. ...

  • JurPC

    Rechtsnatur von Prämien bei sog. PrePaid-Bundles

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall von Provisionsansprüchen für die Vermittlung von Mobilfunkverträgen bei Sperrung der SIM-Karten durch den Mobilfunkprovider aufgrund verdächtigen Nutzungsverhaltens; Rechtsnatur von an den Untervertriebspartner gezahlten Prämien i.R.d. Vertriebs sog. ...

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • info-it-recht.de

    Prämien bei PrePaid-Bundles; Rechtsnatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87 Abs. 1; HGB § 87a; HGB § 87a Abs. 3. S. 2

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - T-Mobile -, Deutsche Telekom, Mobilfunk, Mobilfunkvertrag, Nichtausführung des Geschäfts, Unzumutbarkeitstatbestand, Provisionsabrechnung, Rechtsfolge

  • handelsvertreter-blog.de (Leitsatz)

    Buchauszug verjährt erst nach Korrekturabrechnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 733
  • K&R 2011, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 31/07

    Zum Wegfall von Handelsvertreterprovisionsansprüchen wegen vom Unternehmer zu

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    Als Unternehmer ist hier der Provider T-M... anzusehen, denn im Falle einer Untervertretung ist der Auftraggeber des Hauptvertreters Unternehmer im Sinne des § 87a Abs. 1 HGB (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 62/82, BGHZ 91, 370, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 31/07, WM 2008, 923, Rn. 13).

    Der Bundesgerichtshof hat aber auch entschieden, dass § 87a Abs. 2 HGB dann nicht zur Anwendung kommt, wenn der Kunde nicht leistet und dies darauf zurückzuführen ist, dass der Unternehmer seinerseits das Geschäft nicht ausführt, oder wenn die Nichtleistung des Kunden auf vom Unternehmer zu vertretenden Gründen beruht (BGH, Urteil vom 5. März 2008, aaO, Rn. 12 m.w.N.).

    In einem solchen Fall hat die Regelung des § 87a Abs. 3 HGB Vorrang vor § 87a Abs. 2 HGB, weil nach § 87a Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB der Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei einer Nichtausführung des Geschäfts durch den Unternehmer grundsätzlich erhalten bleibt und nur ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Nichtausführung des Geschäfts auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind (BGH, Urteil vom 5. März 2008, aaO).

    Auch soweit es für den Wegfall des Provisionsanspruchs eines Untervertreters darauf ankommt, ob das Geschäft aus vom Unternehmer zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wurde (§ 87a Abs. 3 Satz 2 HGB), ist Unternehmer im Verhältnis zum Untervertreter nicht der Hauptvertreter, sondern der Auftraggeber des Hauptvertreters, hier T-M... (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2008, aaO, Rn. 13; vgl. dazu auch OLG Schleswig, MDR 2009, 1055, zitiert nach juris, Rn. 32; ferner LG Frankenthal, aaO, Rn. 52).

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 62/82

    Provisionsanspruch des Untervertreters

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    Als Unternehmer ist hier der Provider T-M... anzusehen, denn im Falle einer Untervertretung ist der Auftraggeber des Hauptvertreters Unternehmer im Sinne des § 87a Abs. 1 HGB (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 62/82, BGHZ 91, 370, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 31/07, WM 2008, 923, Rn. 13).

    Das bedeutet, daß der Provisionsanspruch des Untervertreters nicht nur dann wieder entfällt, wenn feststeht, daß der Kunde nicht an den Unternehmer zahlt, sondern auch dann, wenn feststeht, daß der Unternehmer - mag er auch seinerseits die ihm zustehende Vergütung vom Kunden erhalten haben - den Provisionsanspruch des Hauptvertreters nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984, aaO, unter II 2 b).

    bb) Aufgrund dieses substantiierten Bestreitens müsste grundsätzlich der Kläger darlegen und beweisen, dass hinsichtlich aller 857 freigeschalteten SIM-Karten Mobilfunkverträge wirksam zustande gekommen und von T-M... ausgeführt worden sind, denn darlegungs- und beweispflichtig für die den Provisionsanspruch begründenden Umstände ist der Handelsvertreter, bei einem Untervertretungsverhältnis der Untervertreter (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 62/82, aaO, unter II 3; vgl. auch LG Frankenthal, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 O 72/09, juris, Rn. 35).

  • OLG Schleswig, 09.01.2009 - 14 U 102/08

    Provisionsanspruch eines Untervertreters

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    Auch soweit es für den Wegfall des Provisionsanspruchs eines Untervertreters darauf ankommt, ob das Geschäft aus vom Unternehmer zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wurde (§ 87a Abs. 3 Satz 2 HGB), ist Unternehmer im Verhältnis zum Untervertreter nicht der Hauptvertreter, sondern der Auftraggeber des Hauptvertreters, hier T-M... (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2008, aaO, Rn. 13; vgl. dazu auch OLG Schleswig, MDR 2009, 1055, zitiert nach juris, Rn. 32; ferner LG Frankenthal, aaO, Rn. 52).
  • OLG München, 24.05.2007 - 23 U 4824/06

    - Fahrräder und Fahrradzubehör -, Wegfall der Provision, zulässige Präsentation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    Die zu diesem Tatbestandsmerkmal der alten Fassung (Zumutbarkeit) ergangene Rechtsprechung kann auch weiterhin - vorsichtig - angewendet werden (Staub/Emde, aaO, § 87a Rn. 79; Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 87a Rn. 28; vgl. z. B. auch OLG München, NJOZ 2007, 3599, 3602).
  • LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09

    Rückforderung von Provisionen im Falle der Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
    bb) Aufgrund dieses substantiierten Bestreitens müsste grundsätzlich der Kläger darlegen und beweisen, dass hinsichtlich aller 857 freigeschalteten SIM-Karten Mobilfunkverträge wirksam zustande gekommen und von T-M... ausgeführt worden sind, denn darlegungs- und beweispflichtig für die den Provisionsanspruch begründenden Umstände ist der Handelsvertreter, bei einem Untervertretungsverhältnis der Untervertreter (BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 62/82, aaO, unter II 3; vgl. auch LG Frankenthal, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 O 72/09, juris, Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht